Visum- und Aufenthaltsbestimmungen für Dänemark

Veröffentlicht am 17. Mai 2024 um 21:44

Kurzzeitaufenthalte (Reisen):

  • Bürger der EU, des EWR und der Schweiz: Diese benötigen für kurzfristige Aufenthalte (z.B. Urlaubsreisen oder Geschäftsreisen bis zu 90 Tagen) kein Visum zur Einreise nach Dänemark.
  • Staatsangehörige anderer Länder: Für kurze Aufenthalte (normalerweise bis zu 90 Tagen innerhalb eines 180-Tage-Zeitraums) gelten unterschiedliche Visumsvorschriften, abhängig vom Herkunftsland. Diese Vorschriften sollten vor Reiseantritt geprüft werden.

Langzeitaufenthalte (Wohnen oder Arbeiten):

  • Bürger der EU, des EWR und der Schweiz: Diese können sich frei in Dänemark aufhalten und arbeiten, ohne ein Visum oder eine Aufenthaltsgenehmigung zu benötigen. Allerdings müssen sie sich bei der örtlichen Ausländerbehörde registrieren, wenn sie länger als drei Monate bleiben wollen (bzw. sechs Monate, wenn sie als Arbeitssuchende kommen).
  • Staatsangehörige anderer Länder: Für Aufenthalte über 90 Tage müssen Staatsangehörige der meisten Länder ein längerfristiges Visum oder eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen, die oft auch eine Arbeitserlaubnis beinhalten kann. Die spezifischen Anforderungen und Bedingungen hängen vom Herkunftsland sowie dem Grund des Aufenthalts (Arbeit, Studium, Familienzusammenführung etc.) ab.

Es ist wichtig, die jeweiligen aktuellen Bestimmungen zu überprüfen, da sich die Einwanderungsgesetze ändern können. Für umfassendere und spezifischere Informationen empfehlen wir, sich an die zuständigen dänischen Behörden oder Botschaften zu wenden.

 

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